Im Überblick: Das Gebäudeenergiegesetz 2024 (GEG)
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist ein zentrales Instrument der deutschen Energiepolitik, das darauf abzielt, den Energieverbrauch im Gebäudesektor zu reduzieren und die Energiewende voranzutreiben. Am 1. November 2020 trat das neue GEG in Kraft, dass mehrere bestehende Regelungen zusammenführt und einige wichtige Änderungen mit sich bringt. Es erfuhr eine entscheidende Neuausrichtung mit seiner Novellierung, die in zwei Stufen eingeführt wurde.
Die Grundlagen des GEG
Das GEG legt klare und einheitliche Vorgaben für den energetischen Standard von Gebäuden fest. Es betrifft nicht nur den baulichen Wärmeschutz, sondern auch Aspekte der Anlagentechnik und die verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien. Dieser umfassende Ansatz schafft einen Rahmen, um die Energieeffizienz von Neubauten und Bestandsgebäuden gleichermaßen zu steigern.
Seit dem 1. Januar 2023 gelten bereits gestiegene Anforderungen an den Jahres-Primärenergiebedarf, wobei Faktoren wie die energetische Qualität der Gebäudehülle, Heizungstechnik und die Auswahl des Energieträgers entscheidend sind. Ab dem 1. Januar 2024 wurden die Anforderungen weiter konkretisiert, insbesondere im Hinblick auf den verstärkten Einsatz erneuerbarer Energien. Doch wie genau sehen die Änderungen aus und welche Auswirkungen haben sie?
Wesentliche Änderungen im GEG in der zweiten Novellierungsstufe
Die zweite Novellierungsstufe des GEG bringt weitere Veränderungen. Insbesondere im Bereich Neubau und Lückenschließung werden die Anforderungen erhöht. Folgende Änderungen sind ab 01. Januar 2024 wirksam:
- Neubau in Neubaugebieten: Es gelten erhöhte Anforderungen an den Einsatz erneuerbarer Energien, wobei neu installierte Heizungen mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen müssen.
- Neubau in Baulücken (Lückenschließung): Auch hier sind neu installierte Heizungen verpflichtet, mindestens 65 % erneuerbare Energien zu nutzen, spätestens nach Ablauf der Fristen für die kommunalen Wärmeplanung (Städte ab 100.000 Einwohner ab 01. Juli 2026, sonst ab 01. Juli 2028).
- Bestehende Gebäude: Neu installierte Heizungen müssen ebenfalls mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen, ebenfalls spätestens nach Ablauf der kommunalen Wärmeplanungsfristen.
- Freie Wahl zwischen verschiedenen Technologien: Beim Umstieg auf erneuerbare Energien haben Eigentümer die Wahl zwischen verschiedenen Technologien wie Anschluss an Wärmenetze, Biomasseheizung, elektrische Wärmepumpe, Stromdirektheizung, Solarheizung oder Hybridheizung.
- Weiternutzung und Reparatur von vorhandenen Heizungen: Die Weiternutzung und Reparatur von bestehenden und funktionsfähigen Heizungen im Gebäudebestand sind möglich, jedoch ist der Betrieb nach 2045 nicht mehr erlaubt.
Förderungen als Unterstützung
Staatliche Förderungen unterstützen den Einbau von Heizungen mit erneuerbaren Energien sowie die Erreichung besonderer energetischer Standards bei Neubau und Sanierung. Ein wichtiger Anreiz, um den Wandel hin zu nachhaltigeren Gebäuden zu fördern. Eine Übersichtsseite zum Thema Förderungen ist hier zu finden.
Kritik und Ausblick in die Zukunft
Mit dem GEG 2024 wird der verstärkte Einsatz erneuerbarer Energien vorangetrieben, ohne den energetischen Standard des gesamten Gebäudes zu verschärfen. Bei einer energetischen Gebäudesanierung sollten Fachleute hinzugezogen werden, um die Investitionen dort zu tätigen, wo sie am effektivsten sind. Für eine Modernisierung bestehender Heizungsanlagen ist eine hochwertige Gebäudehülle unerlässlich. Und letztendlich gilt, die beste Energieeinsparung ist die Vermeidung von Energieverlusten.
Wir ermutigen alle Interessierten, an unseren Webinaren teilzunehmen, um mehr über die Inhalte des GEG zu erfahren. Gemeinsam gestalten wir eine energieeffiziente und zukunftsweisende Baubranche.