Leistungserklärung

Gemäß der EU-Bauproduktenverordnung (BauPVO) sind für Bauprodukte, die von einer europäisch harmonisierten Norm erfasst sind oder einer Europäischen Technischen Bewertung entsprechen, vom Hersteller Leistungserklärungen zu erstellen.

In der Leistungserklärung (DoP – Declaration of Performance) sind die wesentlichen Merkmale des Bauproduktes erfasst.

DOP-Nummer eingeben

Eine Anleitung zur Erfassung und Eingabe der DOP-Nummer finden Sie hier.